Rechtsprechung
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.11.2022 - 2 Sa 22/22 |
Volltextveröffentlichung
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§ 12 TVDV, Anl 1 Teil A Abschn I Nr 3 Entgeltgr 5 TVD
Eingruppierung TVöD-V (VKA) - Angestellte im Allgemeinen Verwaltungsdienst - gründliche und vielseitige Fachkenntnisse - Arbeitsvorgang Streifendienst
Verfahrensgang
- ArbG Stralsund, 03.02.2022 - 11 Ca 134/21
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.11.2022 - 2 Sa 22/22
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- BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 221/96
Eingruppierung - Daktyloskop in einem Landeskriminalamt
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.11.2022 - 2 Sa 22/22
Eine summarische Prüfung muss erkennen lassen, aufgrund welcher konkreten Tatsachen die Erfordernisse einer bestimmten Fallgruppe bzw. Vergütungsgruppe als erfüllt angesehen werden und welche Tatbestände für die Erfüllung der Tätigkeitsmerkmale herangezogen worden sind (BAG, Urteil vom 10.12.1997 - 4 AZR 221/96 - Rn. 80, juris).Eine summarische Prüfung muss erkennen lassen, aufgrund welcher konkreten Tatsachen die Erfordernisse einer bestimmten Fallgruppe bzw. Vergütungsgruppe als erfüllt angesehen werden und welche Tatbestände für die Erfüllung der Tätigkeitsmerkmale herangezogen worden sind (BAG, Urteil vom 10.12.1997 - 4 AZR 221/96 - Rn. 80, juris).
Dieses Tarifmerkmal hat sowohl ein quantitatives als auch ein qualitatives Element, wonach Fachkenntnisse von nicht ganz unerheblichem Ausmaß, also nicht nur oberflächlicher Art, erforderlich sind (BAG, Urteil vom 10.12.1997 - 4 AZR 221/96 - Rn. 82, juris).
- BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 266/10
Eingruppierung - Mitarbeiter/in im Außendienst (städtischer/bezirklicher …
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.11.2022 - 2 Sa 22/22
Vielseitige Fachkenntnisse erfordern demgegenüber eine Erweiterung des Fachwissens seinem Umfang nach, was sich aufgrund der Menge der anzuwendenden Vorschriften und Bestimmungen oder der Verschiedenartigkeit der sich aus einem Fachgebiet stellenden Anforderungen ergeben kann (BAG, Urteil vom 21.03.2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 36, juris).(Rn.194).Vielseitige Fachkenntnisse erfordern demgegenüber eine Erweiterung des Fachwissens seinem Umfang nach, was aufgrund der Menge der anzuwendenden Vorschriften und Bestimmungen oder der Verschiedenartigkeit der sich aus einem Fachgebiet entstandenen bzw. entstehenden Aufgaben ergeben kann (BAG, Urteil vom 21.03.2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 36, juris).
- BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 292/10
Eingruppierung einer Fallmanagerin in einem Jobcenter
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.11.2022 - 2 Sa 22/22
Die vorgetragenen Tatsachen müssen erkennen lassen, warum sich eine bestimmte Tätigkeit aus der in der Ausgangsfallgruppe erfassten Grundtätigkeit hervorhebt und einen wertenden Vergleich mit dieser nicht unter das Hervorhebungsmerkmal fallenden Tätigkeit erlauben (BAG, Urteil vom 21.03.2012 - 4 AZR 292/10 - Rn. 18, juris).
- BAG, 16.10.2019 - 4 AZR 284/18
Eingruppierung eines Mitarbeiters im Außendienst eines Straßenverkehrsamts - …
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.11.2022 - 2 Sa 22/22
Denkbar ist zwar, dass sich der Wissensbereich nur auf ein einzelnes, abgegrenztes Teilgebiet beschränkt, in dem der Beschäftigte eingesetzt ist, jedoch reicht ein eng abgegrenztes Teilgebiet mit etwa nur routinemäßiger Bearbeitung nicht aus (BAG, Urteil vom 16.10.2019 - 4 AZR 284/18 - Rn. 29, juris). - BAG, 09.12.2015 - 4 AZR 11/13
Eingruppierung eines Sachbearbeiters für Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen …
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.11.2022 - 2 Sa 22/22
Eine lediglich Pauschalüberprüfung der klägerischen Eingruppierung ist ausreichend, wenn die Parteien übereinstimmend davon ausgehen, dass die Tätigkeitsmerkmale einer bestimmten Entgeltgruppe aufgrund der Tätigkeit bereits erfüllt sind (BAG, Urteil vom 09.12.2015 - 4 AZR 11/13 - Rn. 22, juris). - BAG, 29.08.1984 - 4 AZR 338/82
Eingruppierung: Dokumentarin/Archivarin bei der Bundeswehr
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.11.2022 - 2 Sa 22/22
Hierbei sind jedoch bloße Lebenserfahrung, die unabhängig von der speziellen Tätigkeit des Angestellten erworben wird, und Allgemeinwissen nicht als Fachkenntnisse anzusehen (BAG, Urteil vom 29.08.1984 - 4 AZR 338/82 - Rn. 32, juris). - BAG, 24.08.1983 - 4 AZR 32/81
Eingruppierung einer Politesse - Gründliche Fachkenntnisse - Betrachtung aller …
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.11.2022 - 2 Sa 22/22
Bezüglich der Kontrolle und Überwachung des ruhenden Verkehrs sei zu berücksichtigen, dass das Bundesarbeitsgericht bei einer Beschäftigten, die zu 75 % in der Überwachung des ruhenden Verkehrs eingesetzt war, und zwar zur Feststellung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Straßenverkehr, der Erteilung gebührenfreier und gebührenpflichtiger Verwarnungen, der Entgegennahme der Verwarngelder gegen Quittung, der Stellungnahme zur unklaren und widersprüchlichen Fällen sowie der Wahrnehmung von Gerichtsterminen als geladene Zeugin nicht einmal gründliche Fachkenntnisse bejaht hat (BAG, Urteil vom 24.08.1983 - 4 AZR 32/81 - Rn. 3 und Rn. 43, juris). - BAG, 22.11.2017 - 4 AZR 629/16
Eingruppierung eines Wachpolizisten im Objektschutz
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.11.2022 - 2 Sa 22/22
Das Tätigkeitsmerkmal erfordert danach erweiterte Fachkenntnisse sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht (BAG, Urteil vom 22.11.2017 - 4 AZR 629/16 - Rn. 28, juris). - BAG, 27.02.2019 - 4 AZR 562/17
Eingruppierung eines Wachpolizisten im Objektschutz
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.11.2022 - 2 Sa 22/22
Die Antwort darauf kann von den Parteien des Rechtsstreits weder unstreitig gestellt werden noch ohne jegliche Subsumtion z.B. einer Stellenbeschreibung entnommen werden (BAG, Urteil vom 27.02.2019 - 4 AZR 562/17 - Rn. 41, juris).